Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein. Abgesehen von den Auskunftspflichten gegenüber den Finanzämtern gibt es für gemeinnützige Organisationen in Deutschland bisher keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten. Dennoch denken wir, wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Getragen wird die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von einem Trägerkreis bestehend aus:
AMCHA Deutschland e.V. unterstützt die Initiative als Mitunterzeichner. Die folgenden Informationen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Amcha Deutschland e.V. ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, StNr. 27/660/54645, vom 02.01.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewstG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen zwecken im Sinne der§§ 51 ff. AO dient.
Der AMCHA Deutschland e.V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 und 13 der Abgabenordnung.
Die Organe des AMCHA Deutschland e.V. sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Daneben besteht ein Ehrenrat.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind der geschäftsführende Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören u.a. die Wahl des Vorstands, die Prüfung des Jahresabschlusses, die Entlastung des Vorstands, der Beschluss von Satzungsänderungen und der Arbeitsaufgaben. Der Verein zählt aktuell 80 Mitglieder. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.