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Peter Fischer: Am Eisloch fischen. Unterstützung für AMCHA Israel nach 1989 von Deutschland

Unterstützung für Amcha-Israel nach 1989 in Deutschland.
Ein Beitrag von Dr. Peter Fischer

Ausschnitte aus einem längeren Artikel von Dr. Peter Fischer, Gründungsvorsitzender von AMCHA Deutschland bis 2012. Der Beitrag erschien im Sammelband “Was bleibt von der Shoah?” (new academic press, 2012).

Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen (PDF).
“Amcha, 1987 als Selbsthilfeorganisation von Shoah-Überlebenden in Israel gegründet, wurde mir erst im Herbst 1989 bekannt. Bei einer Fahrt von Berlin (DDR) zu meinem damaligen Arbeitsplatz in Dresden, dem Sitz des Verbandes der Jüdischen Gemeinden, erhielt ich von meinem Begleiter im Auto, dem Arzt und damaligen Gemeindevorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Berlin, Dr. Peter Kirchner, erste vage Informationen.

Wochen später, sehr bald nach dem Fall der Mauer, lernte ich Maurits Cohen bei einer Veranstaltung der Deutsch-Israelischen-Gesellschaft in der Fasanenstraße kennen, am Sitz der Jüdischen Gemeinde zu Berlin (damals Westberlin). Seine Visitenkarte wies ihn als den Verantwortlichen aus, der die Interessen von Amcha in Europa vertrat. Nun erfuhr ich aus erster Hand, welchen Zielsetzungen sich Amcha in Israel verpflichtet fühlt und welche Maßgaben für eine Unterstützung von Überlebenden und ihren Kindern nach der Erwartung von Amcha bestünden.”

“Umbruchzeiten bieten bisweilen Sternstunden, Momente in denen lang gehegte Vorstellungen plötzlich akut werden.
Der Gedanke zur Förderung von Amcha gehörte auch insofern unmittelbar zu den Überlegungen, weit verbreiteten Einschätzungen zu widersprechen: So seien die Folgen der Shoah durch „unsere“ „antifaschistische Gesinnung“ abgegolten oder auch jener Beziehungskette zur deutschen Einheit: „Wiedergutmachung“, „Entschädigung“, „Rückübertragung“ wären hinlänglich und dem Wesen nach mit der Neuregelung von bürgerlichen Besitzverhältnissen verbunden. Überhaupt bestand die irrige Annahme (und ist bis heute spürbar), die Entschädigungsgesetzgebung der „alten“ Bundesrepublik, hätte mit den Feststellungen zum Gesundheitsstatus, die psychischen Auswirkungen auf die von der Shoah betroffenen Menschen mit einbezogen.

Aufwendungen zur Hilfe für Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen seien somit durch die Entschädigungsrenten abgegolten. Auch hielten sich Auffassungen, nicht nur in der Gegnerschaft (sie sind bis heute selbst bei vermeintlichen Ratgebern Israels nicht verklungen!), dem jüdischen Staat wären genug Hilfsgelder zugeflossen und es läge nun in dessen Verantwortung, seinen Bürgern die erforderliche Unterstützungsleistungen zu erweisen.”

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