Transparenzinformationen

für die Öffentlichkeit
AMCHA wurde 1987 in Jerusalem als Anlaufstelle für Shoah-Überlebende gegründet – mit dem Ziel, psychosoziale Folgen der NS-Verfolgung sichtbar zu machen und gezielt zu behandeln. Ein Jahr später entstand AMCHA Deutschland als Förderverein, der die Arbeit in Israel unterstützt und sich heute auch in Bildung, Fachaustausch und Erinnerungskultur engagiert.

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Amcha Deutschland e.V. ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, StNr. 27/660/54645, vom 02.01.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewstG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen zwecken im Sinne der§§ 51 ff. AO dient.
Der AMCHA Deutschland e.V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 und 13 der Abgabenordnung.

Freistellungsbescheid

Amcha Deutschland e.V. ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, StNr. 27/660/54645, vom 02.01.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewstG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen zwecken im Sinne der§§ 51 ff. AO dient.
Der AMCHA Deutschland e.V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 und 13 der Abgabenordnung.

Amcha Deutschland e.V. ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, StNr. 27/660/54645, vom 02.01.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewstG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen zwecken im Sinne der§§ 51 ff. AO dient.
Der AMCHA Deutschland e.V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 und 13 der Abgabenordnung.