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Bleibt Hitlers “Mein Kampf” verboten?

Im kommenden Jahr laufen die Urheberrechte für Hitlers rassistisches Manifest „Mein Kampf“ aus. Das Pamphlet war im Eher Verlag, dem Zentralverlag der NSDAP, erschienen. Als Organisation der NSDAP wurde auch der Verlag 1945 verboten. Die Rechtsnachfolge trat der Freistaat Bayern an, bei dem seither auch die Rechte an Hitlers Machwerk liegen und der seitdem eine Veröffentlichung in Deutschland untersagt. 70 Jahre nach dem Tod des Diktators laufen diese nun aus. Ab dem 1. Januar 2016 stünde es dann – aus rein urheberrechtlicher Sicht – jedem frei, das Buch zu verlegen und die antisemitische Hetze zu Geld zu machen.
Auf Antrag Bayerns diskutierte am vergangenen Donnerstag die Justizministerkonferenz die Frage, wie mit diesem unseligen Werk zukünftig umgegangen werden soll. „Wir sind es den Opfern des Holocausts und ihren Angehörigen schuldig, alles uns Mögliche zu tun, um eine Vervielfältigung und Verbreitung dieser ideologischen Hetzschrift zu verhindern“, so Bayerns Justizminister Winfried Bausback.
Nach derzeitigem Stand werden ab 2016 wohl die Gerichte über ein Verbot entscheiden. Aus dem Bundesjustizministerium heißt es, diese sollten „im Einzelfall prüfen“, ob eine Veröffentlichung den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle oder wissenschaftlichen Mehrwert biete.

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